, Röthlisberger Marc

News von der Verkehrsgruppe

Liebe Anwohnerin, Lieber Anwohner der Sandrainstrasse

Nachfolgend finden Sie Informationen der Stadt Bern über die Entwicklungen in Bezug auf das laufende Projekt zur Verkehrsberuhigung der Sandrainstrasse,

Für die Verkehrsgruppe

Marc Röthlisberger
Präsident Leist Schönau-Sandrain

 

Einführung von Tempo 30

Gegen die von uns publizierte Einführung von Tempo 30 auf der Sandrainstrasse wurde im Jahr 2019 Einsprache erhoben; der Entscheid des Regierungsstatthalteramtes dazu steht noch aus. Bevor dieser Entscheid vorliegt, dürfen wir die Temporeduktion nicht umsetzen. Wir sind nach wie vor optimistisch, dass uns das Regierungsstatthalteramt stützen und die Temporeduktion bestätigen wird. Man kann aber nie wissen. Hinzu kommt, dass die Beschwerdeführenden die Möglichkeit haben werden, den Entscheid des Regierungsstatthalteramtes – sofern er nicht zu ihren Gunsten ausfällt – anzufechten. Dies würde das Verfahren nochmals verlängern, was wir nicht hoffen. In diesem Fall – wie auch im Fall eines negativen Bescheides – würden wir die Situation analysieren, zeitnah über das weitere Vorgehen entscheiden und Sie darüber informieren. 

Geschwindigkeitsüberwachung

In den letzten Monaten wurde mehrmals das Sensibilisierungsgerät «SpeedInfo» installiert. Die Auswertungen zeigen, dass seit Ende der Baustelle an der Monbijoustrasse eine leichte Abnahme des Durchgangsverkehrs in der Sandrainstrasse zu verzeichnen ist. Die regelmässige Installation der SpeedInfo-Tafeln wird fortgesetzt; dies wird zeigen, ob sich der Trend bestätigt. Weiter haben die Auswertungen ergeben, dass das aktuell vorgegebene Tempolimit von 40 km/h mehrheitlich eingehalten wird. 

Sicherheit für die Anwohner:innen

Die Einführung von Tempo 30 halten wir nach wie vor für die richtige Massnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Sandrainstrasse. Wie bereits oben geschildert, würden wir die Situation im Fall eines negativen Bescheides wie auch bei einem Weiterzug der Beschwerdeführenden analysieren und zeitnah über das weitere Vorgehen entscheiden. 

Sperrung für den Durchgangsverkehr bzw. Fahrverbot für LKW

Eine Durchfahrtsbeschränkung wie auch ein Fahrverbot für LKW auf der Sandrain-strasse sind beides Massnahmen, die grössere Auswirkungen auf die umliegenden Strassen haben. Bei der Seftigenstrasse handelt es sich um eine Kantonsstrasse, welche zum Basisnetz gehört. Veränderungen des Verkehrsflusses müssen mit dem Strasseneigentümer abgesprochen werden. Aus diesem Grund können wir eine allfällige Durchfahrtsbeschränkung auf der Sandrainstrasse nicht selbst entscheiden. Sie wird je-doch zusammen mit dem Kanton im Rahmen der gesamtverkehrlichen Betrachtung und in Zusammenhang mit der Sanierung der Seftigenstrasse (Teil 3: Sandrain – Morillonstrasse) geprüft. Auch solche Massnahmen müssten im Übrigen öffentlich publiziert werden; das Risiko von Beschwerden wäre nach unserer Einschätzung auch hier sehr hoch. 

Weitere Massnahmen

Die weiteren Massnahmen des Projektes «Verkehrsberuhigung Sandrainstrasse», wie etwa die bauliche Erhöhung der Fussgängerstreifen, müssen vor ihrer Umsetzung eben-falls öffentlich publiziert werden und unterliegen somit auch dem Risiko von Beschwer-den. Wie im vorliegenden Fall ist es üblich, den Ausgang eines laufenden Verfahrens abzuwarten, bevor weitere Massnahmen im gleichen Perimeter publiziert werden – dies vor allem auch, um das laufende Verfahren zu Tempo 30 nicht zu gefährden.Wir haben das Regierungsstatthalteramt im laufenden Verfahren zur Einführung von Tempo 30 auf der Sandrainstrasse mehrfach auf das dringende Bedürfnis und das ausserordentliche Engagement der Quartierbevölkerung hingewiesen und hoffen, dass der von Ihnen und uns sehnlich erwartete Bescheid des Regierungsstatthalteramtes bald eintrifft, zu unseren Gunsten ausfällt und nicht angefochten wird.

 

Stadt Bern

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